Andere Formen sich hallen
Konjugation des deutschen Verbs HALLEN
starkes Verb
Indikativ
Präsens
ich halledu hallst
er/sie/es hallt
wir hallen
ihr hallt
sie/Sie hallen
Präteritum
ich halltedu halltest
er/sie/es hallte
wir hallten
ihr halltet
sie/Sie hallten
Perfekt
ich habe gehalltdu hast gehallt
er/sie/es hat gehallt
wir haben gehallt
ihr habt gehallt
sie/Sie haben gehallt
Plusquamperfekt
ich hatte gehalltdu hattest gehallt
er/sie/es hatte gehallt
wir hatten gehallt
ihr hattet gehallt
sie/Sie hatten gehallt
Futur kontinuierlich I
ich werde hallendu wirst hallen
er/sie/es wird hallen
wir werden hallen
ihr werdet hallen
sie/Sie werden hallen
Futur kontinuierlich II
ich werde gehallt habendu wirst gehallt haben
er/sie/es wird gehallt haben
wir werden gehallt haben
ihr werdet gehallt haben
sie/Sie werden gehallt haben
Konjunktiv I
Präsens
ich halledu hallest
er/sie/es halle
wir hallen
ihr hallet
sie/Sie hallen
Perfekt
ich habe gehalltdu habest gehallt
er/sie/es habe gehallt
wir haben gehallt
ihr habet gehallt
sie/Sie haben gehallt
Futur kontinuierlich I
ich werde hallendu werdest hallen
er/sie/es werde hallen
wir werden hallen
ihr werdet hallen
sie/Sie werden hallen
Futur kontinuierlich II
ich werde gehallt habendu werdest gehallt haben
er/sie/es werde gehallt haben
wir werden gehallt haben
ihr werdet gehallt haben
sie/Sie werden gehallt haben
Konjunktiv II
Präsens
ich halltedu halltest
er/sie/es hallte
wir hallten
ihr halltet
sie/Sie hallten
Perfekt
ich hätte gehalltdu hättest gehallt
er/sie/es hätte gehallt
wir hätten gehallt
ihr hättet gehallt
sie/Sie hätten gehallt
Futur kontinuierlich I
ich würde hallendu würdest hallen
er/sie/es würde hallen
wir würden hallen
ihr würdet hallen
sie/Sie würden hallen
Futur kontinuierlich II
ich würde gehallt habendu würdest gehallt haben
er/sie/es würde gehallt haben
wir würden gehallt haben
ihr würdet gehallt haben
sie/Sie würden gehallt haben
Imperativ
Imperativ
hall(e)!hallen wir!
hallt!
hallen Sie!
Infinitiv
Infinitiv I
hallenInfinitiv II
gehallt habenPartizip
Partizip I
hallendPartizip II
gehallt