Coniugazione alternative sich behagen
Coniugazione del verbo tedesco BEHAGEN
Verbo debole
Indicativo
Presente
ich behagedu behagst
er/sie/es behagt
wir behagen
ihr behagt
sie/Sie behagen
Preterito
ich behagtedu behagtest
er/sie/es behagte
wir behagten
ihr behagtet
sie/Sie behagten
Perfetto
ich habe behagtdu hast behagt
er/sie/es hat behagt
wir haben behagt
ihr habt behagt
sie/Sie haben behagt
Piuccheperfetto
ich hatte behagtdu hattest behagt
er/sie/es hatte behagt
wir hatten behagt
ihr hattet behagt
sie/Sie hatten behagt
Futuro continuo I
ich werde behagendu wirst behagen
er/sie/es wird behagen
wir werden behagen
ihr werdet behagen
sie/Sie werden behagen
Futuro continuo II
ich werde behagt habendu wirst behagt haben
er/sie/es wird behagt haben
wir werden behagt haben
ihr werdet behagt haben
sie/Sie werden behagt haben
Congiuntivo I
Presente
ich behagedu behagest
er/sie/es behage
wir behagen
ihr behaget
sie/Sie behagen
Passato
ich habe behagtdu habest behagt
er/sie/es habe behagt
wir haben behagt
ihr habet behagt
sie/Sie haben behagt
Futuro continuo I
ich werde behagendu werdest behagen
er/sie/es werde behagen
wir werden behagen
ihr werdet behagen
sie/Sie werden behagen
Futuro continuo II
ich werde behagt habendu werdest behagt haben
er/sie/es werde behagt haben
wir werden behagt haben
ihr werdet behagt haben
sie/Sie werden behagt haben
Congiuntivo II
Presente
ich behagtedu behagtest
er/sie/es behagte
wir behagten
ihr behagtet
sie/Sie behagten
Passato
ich hätte behagtdu hättest behagt
er/sie/es hätte behagt
wir hätten behagt
ihr hättet behagt
sie/Sie hätten behagt
Futuro continuo I
ich würde behagendu würdest behagen
er/sie/es würde behagen
wir würden behagen
ihr würdet behagen
sie/Sie würden behagen
Futuro continuo II
ich würde behagt habendu würdest behagt haben
er/sie/es würde behagt haben
wir würden behagt haben
ihr würdet behagt haben
sie/Sie würden behagt haben
Imperativo
Imperativo
behag(e)!behagen wir!
behagt!
behagen Sie!
Infinito
Infinito I
behagenInfinito II
behagt habenParticipio
Participio I
behagendParticipio II
behagt