Coniugazione alternative sich belegen
Coniugazione del verbo tedesco BELEGEN
Verbo debole
Indicativo
Presente
ich belegedu belegst
er/sie/es belegt
wir belegen
ihr belegt
sie/Sie belegen
Preterito
ich belegtedu belegtest
er/sie/es belegte
wir belegten
ihr belegtet
sie/Sie belegten
Perfetto
ich habe belegtdu hast belegt
er/sie/es hat belegt
wir haben belegt
ihr habt belegt
sie/Sie haben belegt
Piuccheperfetto
ich hatte belegtdu hattest belegt
er/sie/es hatte belegt
wir hatten belegt
ihr hattet belegt
sie/Sie hatten belegt
Futuro continuo I
ich werde belegendu wirst belegen
er/sie/es wird belegen
wir werden belegen
ihr werdet belegen
sie/Sie werden belegen
Futuro continuo II
ich werde belegt habendu wirst belegt haben
er/sie/es wird belegt haben
wir werden belegt haben
ihr werdet belegt haben
sie/Sie werden belegt haben
Congiuntivo I
Presente
ich belegedu belegest
er/sie/es belege
wir belegen
ihr beleget
sie/Sie belegen
Passato
ich habe belegtdu habest belegt
er/sie/es habe belegt
wir haben belegt
ihr habet belegt
sie/Sie haben belegt
Futuro continuo I
ich werde belegendu werdest belegen
er/sie/es werde belegen
wir werden belegen
ihr werdet belegen
sie/Sie werden belegen
Futuro continuo II
ich werde belegt habendu werdest belegt haben
er/sie/es werde belegt haben
wir werden belegt haben
ihr werdet belegt haben
sie/Sie werden belegt haben
Congiuntivo II
Presente
ich belegtedu belegtest
er/sie/es belegte
wir belegten
ihr belegtet
sie/Sie belegten
Passato
ich hätte belegtdu hättest belegt
er/sie/es hätte belegt
wir hätten belegt
ihr hättet belegt
sie/Sie hätten belegt
Futuro continuo I
ich würde belegendu würdest belegen
er/sie/es würde belegen
wir würden belegen
ihr würdet belegen
sie/Sie würden belegen
Futuro continuo II
ich würde belegt habendu würdest belegt haben
er/sie/es würde belegt haben
wir würden belegt haben
ihr würdet belegt haben
sie/Sie würden belegt haben
Imperativo
Imperativo
beleg(e)!belegen wir!
belegt!
belegen Sie!
Infinito
Infinito I
belegenInfinito II
belegt habenParticipio
Participio I
belegendParticipio II
belegt