Other forms sich pflegen
German verb conjugation PFLEGEN
Weak verb
Indicative
Present
ich pflegedu pflegst
er/sie/es pflegt
wir pflegen
ihr pflegt
sie/Sie pflegen
Preterite
ich pflegtedu pflegtest
er/sie/es pflegte
wir pflegten
ihr pflegtet
sie/Sie pflegten
Perfect
ich habe gepflegtdu hast gepflegt
er/sie/es hat gepflegt
wir haben gepflegt
ihr habt gepflegt
sie/Sie haben gepflegt
Pluperfect
ich hatte gepflegtdu hattest gepflegt
er/sie/es hatte gepflegt
wir hatten gepflegt
ihr hattet gepflegt
sie/Sie hatten gepflegt
Future I
ich werde pflegendu wirst pflegen
er/sie/es wird pflegen
wir werden pflegen
ihr werdet pflegen
sie/Sie werden pflegen
Future II
ich werde gepflegt habendu wirst gepflegt haben
er/sie/es wird gepflegt haben
wir werden gepflegt haben
ihr werdet gepflegt haben
sie/Sie werden gepflegt haben
Subjunctive I
Present
ich pflegedu pflegest
er/sie/es pflege
wir pflegen
ihr pfleget
sie/Sie pflegen
Past
ich habe gepflegtdu habest gepflegt
er/sie/es habe gepflegt
wir haben gepflegt
ihr habet gepflegt
sie/Sie haben gepflegt
Future I
ich werde pflegendu werdest pflegen
er/sie/es werde pflegen
wir werden pflegen
ihr werdet pflegen
sie/Sie werden pflegen
Future II
ich werde gepflegt habendu werdest gepflegt haben
er/sie/es werde gepflegt haben
wir werden gepflegt haben
ihr werdet gepflegt haben
sie/Sie werden gepflegt haben
Subjunctive II
Present
ich pflegtedu pflegtest
er/sie/es pflegte
wir pflegten
ihr pflegtet
sie/Sie pflegten
Past
ich hätte gepflegtdu hättest gepflegt
er/sie/es hätte gepflegt
wir hätten gepflegt
ihr hättet gepflegt
sie/Sie hätten gepflegt
Future I
ich würde pflegendu würdest pflegen
er/sie/es würde pflegen
wir würden pflegen
ihr würdet pflegen
sie/Sie würden pflegen
Future II
ich würde gepflegt habendu würdest gepflegt haben
er/sie/es würde gepflegt haben
wir würden gepflegt haben
ihr würdet gepflegt haben
sie/Sie würden gepflegt haben
Imperative
Imperative
pfleg(e)!pflegen wir!
pflegt!
pflegen Sie!
Infinitive
Infinitive I
pflegenInfinitive II
gepflegt habenParticiple
Participle I
pflegendParticiple II
gepflegt